Rechenbeispiel

AfA Beispielrechnung: Wie sich eine kürzere Restnutzungsdauer auswirken kann

Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 € beträgt die jährliche AfA bei einem typisierten Abschreibungssatz von 2 % zunächst 6.000 €. Wird für die Immobilie gutachterlich beispielsweise eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nachgewiesen, steigt die jährliche AfA rechnerisch auf 12.000 € – also um 6.000 € pro Jahr.

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Ausgangslage: 300.000 € Gebäudeanteil

Angenommen, der steuerlich relevante Gebäudeanteil einer vermieteten Immobilie beträgt 300.000 €. Bei einem typisierten AfA-Satz von 2 % ergibt sich daraus eine jährliche Abschreibung von 6.000 €.

Gebäudeanteil 300.000 €
Typisierte AfA: 2 %* 6.000 € / Jahr

* Im Rechenbeispiel wird mit einer typisierten AfA von 2 % gerechnet, wie sie grundsätzlich für Gebäude gilt, die nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden.

Beispiel mit 25 Jahren Restnutzungsdauer

Wird im Gutachten eine tatsächliche Restnutzungsdauer von beispielsweise 25 Jahren fachlich nachvollziehbar ermittelt, ergibt sich rechnerisch eine jährliche AfA von 1/25 des Gebäudeanteils.

Bei 300.000 € entspricht das einer jährlichen Abschreibung von 12.000 €.

Restnutzungsdauer im Beispiel 25 Jahre
Daraus resultierende AfA 12.000 € / Jahr
Zusätzliche AfA im Rechenbeispiel
+ 6.000 € pro Jahr

Die jährliche Abschreibung verdoppelt sich in diesem Beispiel von 6.000 € auf 12.000 €. Die zusätzlichen 6.000 € AfA können das zu versteuernde Einkommen entsprechend reduzieren.

Bedeutet das 6.000 € Steuerersparnis?

Nein. Die 6.000 € sind die zusätzliche jährliche Abschreibung, nicht die direkte Steuerersparnis.

Wie stark sich die höhere AfA tatsächlich auf Ihre Steuerlast auswirkt, hängt insbesondere von Ihrem individuellen Steuersatz und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Die konkrete steuerliche Einordnung sollte deshalb mit Ihrer Steuerberatung erfolgen.

Warum ist der Gebäudeanteil entscheidend?

Bei Immobilien wird nicht der gesamte Kaufpreis abgeschrieben. Grund und Boden unterliegen grundsätzlich nicht der Gebäude-AfA. Für die Berechnung ist deshalb der steuerlich relevante Gebäudeanteil maßgeblich.

Wie hoch dieser Anteil im konkreten Fall ist, hängt von der jeweiligen Kaufpreisaufteilung und der steuerlichen Einordnung ab.

Das Rechenbeispiel auf einen Blick

  • Gebäudeanteil im Beispiel: 300.000 €
  • Typisierte AfA bei 2 %: 6.000 € pro Jahr
  • AfA bei 25 Jahren Restnutzungsdauer: 12.000 € pro Jahr
  • Zusätzliche AfA: 6.000 € pro Jahr
  • Die tatsächliche Steuerersparnis richtet sich nach der individuellen steuerlichen Situation.

Hinweis zur steuerlichen Einordnung

Das Rechenbeispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Ob eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie nachgewiesen werden kann und wie sich eine daraus resultierende höhere AfA steuerlich auswirkt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die steuerliche Würdigung und Anwendung sollte mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Fragen zur AfA-Beispielrechnung

Nein. Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die tatsächliche Restnutzungsdauer, AfA und steuerliche Wirkung hängen von Ihrer Immobilie und Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab.

Nein. Die zusätzliche AfA reduziert grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt insbesondere von Ihrem individuellen Steuersatz und Ihrer steuerlichen Situation ab.

Für die Gebäude-AfA ist der steuerlich relevante Gebäudeanteil maßgeblich. Wie dieser im konkreten Fall ermittelt und steuerlich angesetzt wird, sollte mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Ja. Die kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen zunächst eine unverbindliche Orientierung, ob eine vertiefte Prüfung Ihrer Immobilie sinnvoll sein könnte. Sie ersetzt weder ein Gutachten noch eine steuerliche Beratung.

Wie könnte die Rechnung bei Ihrer Immobilie aussehen?

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob eine kürzere Restnutzungsdauer bei Ihrer Immobilie grundsätzlich AfA-Potenzial bieten könnte.