AfA & Restnutzungsdauer

AfA-Potenzial mit einem Restnutzungsdauer­gutachten prüfen

Eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer kann bei vermieteten Immobilien zu einer höheren jährlichen Abschreibung führen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wann ein Gutachten sinnvoll sein kann und wie Sie das Potenzial Ihrer Immobilie unverbindlich prüfen können.

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Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Wie sich die AfA verändern kann

Gebäudeanteil 300.000 €
Typisierte AfA: 2 %* 6.000 € / Jahr
Bei beispielhaft 25 Jahren Restnutzungsdauer 12.000 € / Jahr
Zusätzliche AfA im Rechenbeispiel
+ 6.000 € / Jahr

* Im Beispiel wird mit einer typisierten AfA von 2 % gerechnet, wie sie grundsätzlich für Gebäude gilt, die nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden.

Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Ob eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen werden kann, hängt vom jeweiligen Objekt und den individuellen Umständen ab.

Grundlagen

Was bedeutet eine kürzere Restnutzungsdauer für die AfA?

Gebäude werden steuerlich grundsätzlich über eine gesetzlich typisierte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie kann davon jedoch abweichen.

Kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer fachlich nachvollziehbar nachgewiesen werden, kann sich daraus eine höhere jährliche Gebäude-AfA ergeben. Relevant sind dabei unter anderem Alter, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere objektspezifische Merkmale.

Restnutzungsdauer einfach erklärt →

Für Eigentümer & Kapitalanleger

Wenn Sie eine vermietete Immobilie besitzen, kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten helfen, die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Immobilie bei der AfA zu berücksichtigen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung als erster Schritt
  • Vom ersten Check bis zum Gutachten digital begleitet
  • Fachliche Grundlage für die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung
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Für Makler & Vermittler

Bei Anlageimmobilien kann das mögliche AfA-Potenzial für Interessenten eine zusätzliche relevante Information sein.

  • Zusätzliche Information bei Anlageimmobilien
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  • Saubere Abgrenzung zur steuerlichen Beratung
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Häufige Fragen

Fragen zu AfA und Restnutzungsdauer

Einen ersten Anhaltspunkt bietet die kostenlose smartafa-Ersteinschätzung. Dabei werden wesentliche Eckdaten Ihrer Immobilie erfasst und das mögliche Potenzial zunächst unverbindlich eingeordnet.

Das Finanzamt prüft den jeweiligen Einzelfall. Entscheidend sind insbesondere eine nachvollziehbare, objektspezifische Herleitung, eine geeignete Methodik und eine belastbare Dokumentation. Die über smartafa vermittelten Gutachten werden durch qualifizierte, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter erstellt. Mehr dazu finden Sie im Ratgeber zur Anerkennung durch das Finanzamt.

Nein. Das Gutachten liefert eine fachliche Grundlage zur tatsächlichen Restnutzungsdauer der Immobilie. Die steuerliche Würdigung und Anwendung erfolgt im Rahmen Ihrer steuerlichen Beratung.

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Mit wenigen Angaben erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine erste Orientierung, ob eine genauere Prüfung Ihrer Immobilie sinnvoll sein kann.