Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für Leistungen der camindu GmbH im Zusammenhang mit smartafa, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
1. Geltungsbereich
smartafa unterstützt bei der strukturierten Erfassung von Objektdaten, der Vorbereitung von Vorprüfungen und der Organisation von Gutachtenprozessen zur Restnutzungsdauer von Immobilien. Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung, etwaige Servicevereinbarungen und diese AGB.
2. Vertragsschluss und Leistungen
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Bestellung, Registrierung oder Nutzung kostenpflichtiger Leistungen zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
smartafa ist berechtigt, sachverständige Leistungen, technische Prüfungen oder unterstützende Tätigkeiten durch qualifizierte Dritte oder Partner erbringen zu lassen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt, soweit nicht abweichend vereinbart, die camindu GmbH.
3. Vorprüfung, Gutachten und steuerliche Einordnung
Automatisierte Einschätzungen, Plausibilitätsprüfungen und Vorprüfungen dienen der Orientierung und Vorbereitung. Sie ersetzen keine abschließende gutachterliche Bewertung, steuerliche Beratung oder rechtliche Beratung.
Ein Restnutzungsdauergutachten wird auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und objektbezogenen Feststellungen erstellt. Es dient als fachlicher Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Die steuerliche Verwendung, Einreichung und Würdigung obliegt dem Auftraggeber und dessen Steuerberater.
4. Mitwirkungspflichten
Kunden stellen vollständige und zutreffende Angaben sowie erforderliche Unterlagen bereit. Verzögerungen, fehlende Unterlagen oder unzutreffende Angaben können die Bearbeitung, die Aussagekraft und die Anerkennungsfähigkeit von Vorprüfungen oder Gutachten beeinflussen.
Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben. Unsicherheiten, Schätzungen, Besonderheiten des Objekts, bekannte Schäden, abweichende Nutzungen, rechtliche Beschränkungen oder steuerlich relevante Umstände sind ausdrücklich mitzuteilen.
5. Vergütung und Zahlung
Vergütung, Zahlungsweise und Fälligkeit richten sich nach Angebot oder Preisübersicht. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auszugleichen. Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Sonderwünsche, fehlende Unterlagen oder zusätzliche Abstimmungen entsteht, kann gesondert vereinbart und berechnet werden.
6. Rückfragen des Finanzamts und Nachbesserung
Stellt das Finanzamt Rückfragen oder lehnt es die Berücksichtigung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zunächst ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, smartafa sämtliche Bescheide, Rückfragen, Schreiben, Fristen und Begründungen innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang vollständig weiterzuleiten.
smartafa erhält Gelegenheit, das Gutachten fachlich zu erläutern, zu ergänzen oder eine Stellungnahme beziehungsweise Formulierungshilfe für den Steuerberater des Auftraggebers bereitzustellen. Der Auftraggeber darf ohne vorherige Abstimmung keine verfahrensbeendenden Erklärungen abgeben, insbesondere keinen Einspruch zurücknehmen, keinen Vergleich schließen und keine Rechtsmittel ausschließen, wenn er Rechte aus der Geld-zurück-Garantie geltend machen möchte.
7. Geld-zurück-Garantie
Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf das für das Restnutzungsdauergutachten gezahlte Gutachtenhonorar. Nicht umfasst sind Steuerberaterkosten, Gerichtskosten, eigene Aufwendungen, Zinsen, steuerliche Nachteile, entgangene Steuervorteile oder sonstige Folgeschäden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Garantie greift, wenn ein von smartafa erstelltes oder vermitteltes Restnutzungsdauergutachten trotz fristgerechter Mitwirkung des Auftraggebers, fachlicher Begleitung durch smartafa und eines von smartafa unterstützten Einspruchs endgültig nicht anerkannt wird.
smartafa kann die Erstattung davon abhängig machen, dass der Auftraggeber der Weitergabe des Vorgangs an eine von smartafa benannte Partner-Steuerkanzlei zustimmt und die hierfür erforderlichen Informationen, Vollmachten und Unterlagen bereitstellt. Durch diese Prüfung entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten, sofern smartafa die Einschaltung veranlasst.
Ein Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie besteht insbesondere nicht, wenn Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers unvollständig, verspätet oder unzutreffend waren, der Auftraggeber nicht Eigentümer oder wirtschaftlich Berechtigter der Immobilie ist, der Bewertungsstichtag nachträglich geändert wird, das Gutachten ohne Zustimmung verändert oder nur auszugsweise verwendet wird, Rückfragen oder Bescheide nicht rechtzeitig weitergeleitet werden oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Die Garantie besteht ferner nicht, wenn die Nichtanerkennung auf Gründen beruht, die nicht die fachliche Herleitung der Restnutzungsdauer betreffen, insbesondere auf Fragen der Kaufpreisaufteilung, privaten oder gemischten Nutzung, fehlender steuerlicher Voraussetzungen, Verfahrensfristen, geänderter Gesetzeslage, geänderter Verwaltungsauffassung nach Gutachtenerstellung oder nicht beauftragter zusätzlich erforderlicher Vor-Ort-Prüfungen.
8. Nutzungsrechte und Portalzugang
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Portal- und Softwarefunktionen im vereinbarten Umfang. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen sorgfältig. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und geltender Datenschutzgesetze verarbeitet.
10. Gewährleistung und Haftung
Für kostenpflichtige Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Änderung der Rechtslage
Gutachten und fachliche Stellungnahmen werden nach dem bei Erstellung bekannten Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung erstellt. Für spätere Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis, die nach Übergabe des Gutachtens eintreten und zu abweichenden Anforderungen führen, übernimmt smartafa keine Garantie.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Aschaffenburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter
camindu GmbH, Behringstr. 13, 63814 Mainaschaff, Registergericht Aschaffenburg, HRB 11462, USt-IdNr. DE275889289, Geschäftsführer Tobias Clemens Koch. Stand: Juli 2026.