Anerkennung & Garantie

Restnutzungsdauergutachten, die auf Anerkennung ausgelegt sind.

Unsere Gutachten werden objektbezogen, nachvollziehbar und mit Blick auf § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG sowie die aktuelle BFH-Rechtsprechung erstellt. Maßgeblich sind Gesetz, Rechtsprechung und eine belastbare Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer im Einzelfall.

100%

Geld-zurück-Garantie auf das Gutachtenhonorar

Sollte ein von uns fachlich begleitetes Verfahren endgültig nicht anerkannt werden, erstatten wir das Gutachtenhonorar nach Maßgabe unserer AGB.

01

Aktuelle Grundlage

Wir stützen die Gutachten auf die aktuelle Rechtslage, BFH-Rechtsprechung und eine prüfbare Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer.

02

Begleitung bei Rückfragen

Wenn das Finanzamt Rückfragen stellt, unterstützen wir mit fachlichen Erläuterungen, Ergänzungen und einer nachvollziehbaren Stellungnahme.

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Absicherung des Honorars

Wird ein von uns begleiteter Einspruch endgültig nicht anerkannt, greift unsere Geld-zurück-Garantie nach den Bedingungen der AGB.

Was die Garantie umfasst

Wir sind von der Qualität unserer Restnutzungsdauergutachten überzeugt. Deshalb erhalten Sie bei smartafa eine Geld-zurück-Garantie auf das Gutachtenhonorar, wenn der seltene Fall einer endgültigen Nichtanerkennung durch das Finanzamt eintritt.

Kommt es zu Rückfragen oder einer Ablehnung, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir unterstützen die fachliche Begründung, erläutern die Gutachtenlogik und stellen bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme oder Formulierungshilfe für den Einspruch bereit.

Wird ein von uns fachlich begleiteter Einspruch gegen die Ablehnung endgültig nicht anerkannt, erstatten wir das Gutachtenhonorar. Voraussetzung ist Ihre Mitwirkung gemäß unseren AGB, insbesondere die vollständige und rechtzeitige Weiterleitung von Bescheiden, Rückfragen und Schreiben des Finanzamts sowie die Zustimmung, den Fall bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten an eine Partner-Steuerkanzlei weiterzugeben.

AGB und Mitwirkungspflichten ansehen

Wichtig zur steuerlichen Beratung

Wir beraten nicht steuerlich und übernehmen nicht die Einreichung Ihrer Steuererklärung. Ihr Steuerberater bleibt Ihr Ansprechpartner für die steuerliche Würdigung und Verfahrensführung. Gern unterstützen wir Ihren Steuerberater fachlich und stehen für Rückfragen zum Gutachten zur Verfügung.

Lassen Sie Ihr Objekt kostenlos vorprüfen.

In wenigen Schritten sehen Sie, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie plausibel und wirtschaftlich interessant sein kann.