Restnutzungsdauergutachten, die auf Anerkennung ausgelegt sind.
Unsere Gutachten werden nach den fachlichen Anforderungen erstellt, die das Bundesministerium der Finanzen im Schreiben vom 22.02.2023 für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer formuliert hat.
Geld-zurück-Garantie auf das Gutachtenhonorar
Sollte ein von uns begleitetes Verfahren endgültig nicht anerkannt werden, erstatten wir Ihnen das Honorar nach Maßgabe unserer AGB.
Fachliche Grundlage
Die Herleitung der Restnutzungsdauer erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und mit Bezug auf die Anforderungen der Finanzverwaltung.
Begleitung bei Rückfragen
Wenn das Finanzamt Rückfragen stellt, unterstützen wir mit fachlichen Erläuterungen zur Gutachtenlogik.
Absicherung des Honorars
Wird ein von uns formulierter Einspruch endgültig nicht anerkannt, greift unsere Geld-zurück-Garantie.
Was die Garantie umfasst
Wir sind von der Qualität unserer Restnutzungsdauergutachten überzeugt. Deshalb erhalten Sie bei smartafa eine Geld-zurück-Garantie auf das Gutachtenhonorar, wenn der seltene Fall einer endgültigen Nichtanerkennung eintritt.
Kommt es zu einer Ablehnung durch das Finanzamt, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Einspruchsbegründung und stellen die Herleitung des Gutachtens nachvollziehbar dar.
Wird ein von uns formulierter Einspruch gegen die Ablehnung endgültig nicht anerkannt, erstatten wir Ihnen das Gutachtenhonorar. Voraussetzung für die Rückerstattung ist Ihre Mitwirkung gemäß unseren AGB, insbesondere Ihre Zustimmung, den Fall bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten an unsere Partner-Steuerkanzlei weiterzugeben.
Hinweis zur steuerlichen Beratung
Wir beraten nicht steuerlich. Ihr Steuerberater bleibt Ihr Ansprechpartner für die steuerliche Einordnung und Einreichung. Gern unterstützen wir Ihren Steuerberater fachlich, beantworten Rückfragen zum Gutachten und sprechen bei Bedarf bereits vor der Beauftragung mit ihm.