Welche Daten werden abgefragt?
Für die erste Einschätzung genügen zunächst einige grundlegende Angaben zur Immobilie. Dazu gehören typischerweise Objektart, Baujahr, Kaufjahr, Kaufpreis, Nutzung, Zustand und erste Informationen zu Modernisierungen.
Die Abfrage ist bewusst schlank gehalten, damit Sie schnell eine erste Orientierung erhalten. Weitere Unterlagen können später ergänzt werden, wenn eine genauere Prüfung sinnvoll erscheint.
Was ist das Ergebnis?
Sie erhalten eine erste Einordnung, ob bei Ihrer Immobilie grundsätzlich Potenzial für eine vertiefte Prüfung bestehen könnte. Die Ersteinschätzung ist noch kein Gutachten und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was passiert danach?
Ergibt die Ersteinschätzung, dass eine genauere Prüfung sinnvoll sein könnte, können Sie weitere Objektdaten und Unterlagen ergänzen und anschließend ein Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen.
Ein qualifizierter Gutachter prüft dann die konkreten Gegebenheiten Ihrer Immobilie und ermittelt die Restnutzungsdauer fachlich nachvollziehbar. Die steuerliche Verwendung des Gutachtens erfolgt anschließend in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kostenloser und unverbindlicher Einstieg.
- Nur wenige Eckdaten für eine erste Orientierung erforderlich.
- Kein direkter Gutachtenauftrag notwendig.
- Bei erkennbarem Potenzial können Daten und Unterlagen anschließend ergänzt werden.